Corona-Lockerungen: Hamburg erlaubt wieder Großveranstaltungen

Die Verbreitung des Virus hat sich stark verlangsamt, dadurch sind viele Lockerungen möglich.Bislang konnte die Veranstaltungsbranche davon kaum profitieren. Der rot-grüne Senat erlaubt unter Auflagen wieder Großveranstaltungen: ein Überblick über die neuen Regelungen.

Welche Art von Veranstaltung darf stattfinden?

Für den Begriff „Veranstaltung“ gibt es keine einheitliche Definition. Mit einer Veranstaltung, die aus einem bestimmten Grund stattfinden soll, organisiert man ein zeitbegrenztes Ereignis, an dem eine Gruppe von Menschen teilnimmt. Abhängig von Thema oder Grund möchte mit der Veranstaltung ein bestimmtes Ziel erreicht werden. Für die Einstufung als Veranstaltung spielt es dabei keine Rolle, ob das Event privat, öffentlich oder kommerziell geschehen soll.

Aktueller Stand
Seit dem Ausbruch der Corona-Pandemie ist die Veranstaltungsbranche stark betroffen, das Umsatzniveau liegt nahe Null. Eine Studie besagt, dass jeder dritte Arbeitsplatz in der Branche gefährdet ist. Mit den aktuellen Lockerungen möchte die Stadt, die stark gebeutelte Kultur-Branche, wieder unterstützen.

Das ist zu beachten…
Bei genehmigten Veranstaltungen gelten die allgemeinen Abstands-, Kontakt und Hygieneregeln. Nach wie vor besteht eine Maskenpflicht, zumindest bis der Gast seinen Sitzplatz erreicht hat. Der Veranstalter muss dafür sorgen, dass am Eingang Hände desinfiziert werden können und in den Räumen Lüftungsmöglichkeiten gegeben sind. Bei Großveranstaltungen von 600 – 1.000 Personen müssen Sitzplätze festgelegt werden, falls diese nicht gegeben sind, dürfen im Freien nur 200 Menschen und in geschlossenen Räumen nicht mehr als 100 Menschen zusammenkommen. In geschlossenen Räumen darf außerdem nur eine Person pro zehn Quadratmeter anwesend sein. Handelt es sich um Veranstaltungen, bei denen alkoholhaltige Getränke ausgeschenkt werden, muss die Zahl der Teilnehmenden auf die Hälfte reduziert werden. Eine weitere Voraussetzung ist, laut der Gesundheitsbehörde für Schutzkonzepte, die Möglichkeit der Kontaktverfolgung.

Im Freien…

– mit festen Sitzplätzen dürfen bis zu 1.000 Personen zusammenkommen
– ohne feste Sitzplätze und ohne Alkoholschank dürfen bis zu 200 Personen zusammenkommen
– ohne feste Sitzplätze, mit Alkoholausschank dürfen bis zu 100 Personen zusammenkommen

In geschlossenen Räumen…

– mit festen Sitzplätzen dürfen bis zu 650 Personen zusammenkommen
– ohne feste Sitzplätze und ohne Alkoholausschank dürfen bis zu 100 Personen zusammenkommen
– ohne feste Sitzplätze, mit Alkoholschank dürfen bis zu 50 Personen zusammenkommen